Seit Jahresbeginn stellt sich die Frage »Darfst Du deine Gitarre mit Tropenholz noch verkaufen?« Heute geht es bei delamar Guitar um ein Thema, was alle angeht, deren Instrumente Palisander (englisch: »Rosewood«) beinhalten. Um den Artenschutz zu garantieren, wurden schon Konzerte unterbrochen und Gitarren konfisziert. Was die entsprechende Richtlinie CITES (Anhang II) beinhaltet und was das für dich bedeuten könnte, erfährst Du in Guidos Bastelstunde.
Palisander unter Artenschutz
delamar Guitar #142
Fachliche Kompetenz haben wir uns in Person von Manuel Wemmer eingeladen, der mit Hölzern handelt und ein Sägewerk sein Eigen nennt. Er ist ausgebildeter Schreiner, der Bass gelernt hat.
Fragen, die heute geklärt werden
- Welche Holzarten sind betroffen?
- Wie verhalten sich die Holzhändler?
- Was muss ich als Besitzer tun?
- Was muss ich tun, wenn ich die Gitarre verkaufen möchte?
- Was ist bei Reisen zu beachten?
Wir sprechen über das Artenschutzabkommen CITES (»Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora«) – im speziellen den Teil, in dem es um Rio-Palisander alias Rosewood (dunkelbraun bis schwarz mit gröberen Poren) geht. Es soll sichergestellt werden, dass die in dem Dokument genannten Holzarten besonderen Schutz erfahren und der illegale Handel mit diesen Hölzern unterbunden wird.
Am häufigsten betroffen sind Gitarrengriffbretter von Instrumenten, die vor 1966 hergestellt wurden, also Gitarre und Bass von Fender und Gibson (alleine in Deutschland dürften es über 30.000 Instrumente sein). Vom Bundesamt für Naturschutz kam im November 2012 die Empfehlung, ein Konzert auf einem solchen Instrument als kulturelle Darbietung einzustufen.
Eine kleine Geschichte geschützter Hölzer
- Seit 1968 Ausfuhrverbot von Rundhölzern, z.B. aus Brasilien
- Ab 1992 Artenschutz und ab 1998 verschärfter Artenschutz (CITES I)
- Absage der Vintage Guitar Show in Oldenburg (die gab es seit 1985)
- Beschlagnahmte Instrumente bei Konzerten, Händlern, Holzlieferanten etc.
- 2016 wurden mit CITES II _alle_ Palisanderarten + weitere Hölzer nachweispflichtig
- Ausnahme sind Instrumente vor 1947 (die gelten als Antiquität)
Was heißt das nun für den Besitzer?
Es folgt eine vereinfachte Darstellung. Wer vor dem 2. Januar 2017 ein Instrument mit Palisander-Griffbrett gekauft hat und dieses verkaufen oder gegen Entgelt ausstellen will, braucht einen Nachweis des Kaufdatums. Andernfalls kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde betreffende Gitarren beschlagnahmen.
Als Nachweis dienen ein Kaufbeleg, eine Steuererklärung (bei Gewerbetreibenden), ein Lieferschein oder sonstige Dokumente. Ihren Instrumenten hätten die Gitarrenbauer und Hersteller nach 1992 zwingend entsprechende Papiere beilegen müssen. PRS und Gibson haben bereits vermeldet, dass sie das im Nachhinein nicht mehr machen können. Bei Firmen, die gar nicht mehr existieren, geht das erst recht nicht. Gegebenenfalls muss ein Gutachter beauftragt werden – das kann sehr teuer werden.
Übrigens dürfen auch Instrumentenbauer die betreffenden Instrumente nur dann zur Reparatur annehmen, wenn der Besitzer über den Nachweis verfügt.
Straffrei sind der Besitz, die Vererbung und die Spende an den Staat sowie Reisen innerhalb der EU und Reisen außerhalb der EU, sofern ein Instrument nicht mehr als 10 kg wiegt. Dabei darf eine Person 15 Gitarren mitnehmen.
Ein Anruf beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn ist dringend anzuraten.